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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 65/09   

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https://dejure.org/2012,127836
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 65/09 (https://dejure.org/2012,127836)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.07.2012 - L 3 KA 65/09 (https://dejure.org/2012,127836)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - L 3 KA 65/09 (https://dejure.org/2012,127836)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 65/09
    In einem solchen Fall erfüllt die der Quartalsabrechnung beizufügende Abrechnungssammelerklärung nicht mehr ihre Garantiefunktion mit der Folge, dass der gesamte Honorarbescheid durch die KÄV aufgehoben und das dem Vertragsarzt zustehende Honorar im Rahmen einer Schätzung neu festgesetzt werden kann (vgl grundlegend hierzu BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1; siehe hierzu auch Clemens in: jurisPK-SGB V, 2. Aufl, § 106a Rn 212 ff mwN).

    Nach der stRspr des BSG üben die KÄVen das ihnen dabei zuzugestehende Schätzungsermessen regelmäßig sachgerecht aus, wenn sie das Honorar eines Arztes bei einem grob fahrlässigen Fehlansatz in der Abrechnung in der Höhe des Durchschnitts der Fachgruppe festsetzen (vgl hierzu BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1).

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - fachfremde Leistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 65/09
    Die unter Ziffer 2. dargestellte Richtigstellungsbefugnis der KÄVen bezieht sich auch auf ärztliche Leistungen, die im konkreten Behandlungszusammenhang in einem offenkundigen Widerspruch zum Stand der medizinischen Wissenschaft stehen oder erkennbar ohne jeden Nutzen erbracht worden sind (vgl hierzu grundlegend BSG SozR 3-5533 Nr. 3512 Nr. 1; weiterführend BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 1 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 3 KA 62/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 65/09
    Dem steht auch nicht entgegen, dass der Senat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren (L 3 KA 62/09 B ER; betreffend das Quartal III/2004) entsprechende sachlich-rechnerische Berichtigungen der Beklagten zu Punktionsleistungen des Klägers im Rahmen einer summarischen Betrachtung noch als rechtmäßig angesehen hat.
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 65/09
    Dasselbe gilt, wenn der Vertragsarzt Leistungen unter Verstoß gegen die Vorschriften über formale oder inhaltliche Voraussetzungen der Leistungserbringung durchführt und abgerechnet hat (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG) SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 65/09
    Nach diesen für die Abrechnung der Quartale I bis III/2003 maßgeblichen und im Wesentlichen gleichlautenden Vorschriften hat die KÄV von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse die Befugnis, die von den Vertragsärzten eingereichten Abrechnungen rechnerisch und gebührenordnungsmäßig zu prüfen und nötigenfalls richtigzustellen (vgl BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 1/08 R

    Vertragszahnarzt - Besuch - keine Abrechnung von Untersuchungsleistung neben

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 65/09
    Dabei dürfen die Leistungsbeschreibungen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (vgl zu alledem BSG, Urteil vom 5. November 2008 - B 6 KA 1/08 R = SozR 4-2500 § 106a Nr. 4 mwN).
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 303/09 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 65/09
    Hierbei handelt es sich um einen unzulässigen Beweisermittlungsantrag (vgl zu diesem Begriff Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 103 Rn 8a mwN), von dem ua dann auszugehen ist, wenn der Beweisführer für seine Behauptung (hier: die fehlende Vergleichbarkeit des Klägers bei der Abrechnung von Beratungsleistungen mit dem Fachgruppendurchschnitt der Chirurgen) nicht genügend Anhaltspunkte angibt und erst aus der Beweisaufnahme die Grundlage für seine Behauptung gewinnen möchte (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 19. November 2009 - B 13 R 303/09 B - juris).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R

    Vertragsarzt - Zuschlag für farbcodierte Durchführung von Duplex-Sonographien

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 65/09
    Zum anderen folgt die primäre Bindung an den Wortlaut aus dem Gesamtkonzept des Bewertungsmaßstabs als einer abschließenden Regelung, die keine Ergänzung oder Lückenfüllung durch Rückgriffe auf andere Leistungsverzeichnisse bzw Gebührenordnungen oder durch analoge Anwendungen zulässt (vgl hierzu BSG, Urteil vom 7. Februar 2007 - B 6 KA 32/05 R - juris, Rn 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2004 - L 11 KA 72/03

    Rechtmäßigkeit von Honoraraufhebungsbescheiden und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 65/09
    In diesem Sinne unvollständig erbrachte Beratungsleistungen sind aber bereits nach den Vorgaben in A.I. Teil A Nr. 1 S 1 EBM ("Eine Leistung ist nur berechnungsfähig, wenn der Leistungsinhalt vollständig erbracht worden ist.") nicht abrechenbar (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Februar 2004 - L 11 KA 72/03 - juris).
  • BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 19/66

    Streitige Honorarkürzungsentscheidung - Berufung der Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 65/09
    Aufgrund der Besonderheiten von zweistufigen Selbstverwaltungsverfahren ist nach der abschließenden Regelung in § 16 SGB X die Mitwirkung desselben Personenkreises dabei nämlich nicht ausgeschlossen (vgl hierzu BSGE 26, 170 (173); Vogelgesang in: Hauck/Noftz, SGB X, Stand: Juni 2012, § 16 Rn 8 mwN; Mutschler in: Kasseler Kommentar, Stand: April 2012, § 16 SGB X, Rn 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2013 - L 10 SF 101/13
    In der Hauptsache führt der Kläger eine Entschädigungsklage gegen das Land Niedersachsen wegen überlanger Dauer seines Verfahrens S 16 KA 15/05 (Sozialgericht Hannover) = L 3 KA 65/09 (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen) (Ausgangsverfahren).
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